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AGB vom Hotel Haus am Hochwald 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hotel Haus am Hochwald , Inga Brauer , Langeliethstr. 14c, 38644 Goslar

Die AGB des Hotel Haus am Hochwald 

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Haus am Hochwald , Goslar, zur vorübergehenden Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie über alle damit verbundenen Leistungen abgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben nur dann Geltung, wenn das Hotel Haus am Hochwald schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsabschluss
1) Angebote des Hotels Haus am Hochwald sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung des Hotels Haus am Hochwald zustande. Diese kann auch mündlich oder telefonisch erfolgen.

2) Vertragspartner vom Hotel Haus am Hochwald ist der jeweilige Besteller. Handelt der Besteller für einen Dritten, so wird der Besteller nur dann aus der Haftung entlassen, wenn der Dritte die Bestellung gegenüber des Hotels Haus am Hochwald schriftlich bestätigt und das Hotel Haus am Hochwald sich schriftlich mit dieser Kostenübernahme einverstanden erklärt hat.

§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Die für die Leistungen des Hotels Haus am Hochwald vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das Hotel Haus am Hochwald berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Vertragspartners entsprechend anzupassen.

2) Die Preise werden in Euro ausgewiesen und sind vom Vertragspartner in Euro zu bezahlen. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen Kursschwankungen, Bankgebühren sowie alle sonstigen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen zu Lasten des Geschäftspartners.

3) Ändert der Vertragspartner nachträglich seine Buchung (z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, Änderung der Aufenthaltsdauer, Änderung der Anzahl der Gäste pro Zimmer usw.) ist das Hotel Haus am Hochwald nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Preis gebunden, sondern kann diesen ändern.

4) Das Hotel Haus am Hochwald  ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten jedenfalls 50% des vereinbarten Preises.

5) Bei Neukunden, Gruppen, Veranstaltungen oder bei Vertragspartnern, die keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland haben, kann das Hotel Haus am Hochwald eine Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen.

6) Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels Haus am Hochwald für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von Euro 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum in Anspruch genommen, der eine Woche übersteigt, so ist das Hotel Haus am Hochwald berechtigt, aufgelaufene Beträge mit Zwischenrechnungen abzurechnen.

7) Forderungen des Hotels Haus am Hochwald sind sofort bei Vorlage der Rechnung in bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Dies gilt auch für Zwischenrechnungen oder für Rechnungen für Vorauszahlungen und für Sicherheitsleistungen.

§ 4 Hotelzimmer - Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
1) Die Überlassung von Hotelzimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich an den Vertragspartner oder den Gast. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels Haus am Hochwald ist es dem Vertragspartner untersagt, Zimmer an andere Personen weiter zu überlassen oder zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen. Wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist, findet §540 Absatz 1 Satz 2 BGB keine Anwendung. Die Versagung der Zustimmung berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung.

2) Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Er hat auch kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten.

3) Reservierte Zimmer werden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt.

4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels Haus am Hochwald spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

§ 5 Hotelzimmer - Rücktritt / Stornierung durch den Vertragspartner
1) Der Vertragspartner kann bis zwei Tage vor Anreise kostenfrei von seinem Vertrag zurücktreten. Nimmt er danach die Leistung des Hotels nicht in Anspruch, so muss er auch dann den vollen vertraglich vereinbarten Preis zahlen. Das Hotel Haus am Hochwald muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Vertragspartner einspart. Als Betrag dieser ersparten Aufwendungen gelten pauschal 20% des vertraglich vereinbarten Preises. Es steht allerdings beiden Vertragsparteien offen, einen abweichenden Betrag nachzuweisen. Unabhängig hiervon muss sich das Hotel Haus am Hochwald das anrechnen lassen, was es infolge einer anderweitigen Verwendung seiner Leistung erwirbt. Es ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die Leistung wieder auf übliche Weise im Rahmen seines gesamten Leistungsangebots anzubieten, wobei es aber seine sonstigen Leistungen vorrangig vermitteln darf.

2) Die Reglung in Ziffer 1) gilt auch für den Fall, dass ein Vertragspartner vorzeitig abreist. Er hat den vereinbarten Preis für die vertraglichen vereinbarten, aber von ihm nichtgenutzten Nächte entsprechend Ziffer 1) zu entrichten.

3) Abweichend von Ziffer 1) kann der Vertragspartner unter Einhaltung der nachfolgenden Fristen und Bedingungen von dem Vertrag zurücktreten / die gebuchten Zimmer stornieren:
a) bei der Buchung von mehr als zwei Zimmern, kann der Gast die Buchung bis 10 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren.

§ 6 Rücktritt des Hotels Haus am Hochwald 
1) Wenn das Hotel Haus am Hochwald  dem Vertragspartner das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten, dann kann auch das Hotel Haus am Hochwald innerhalb der gleichen Frist vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Hotels Haus am Hochwald erlischt, wenn der Vertragspartner auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

2) Das Hotel Haus am Hochwald ist schließlich berechtigt, dann von dem Vertrag zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher sachlich gerechtfertigter Grund ist zum Beispiel bei den nachfolgenden Sachverhalten anzunehmen, wobei die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend ist:

a) Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich;

b) Die Buchung von Zimmern oder Veranstaltungsräumen erfolgte unter Angabe irreführender oder falscher wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich des Nutzungszwecks oder der Identität des Vertragspartners oder des Gastes;

c) Es liegen Umstände vor, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Haus am Hochwald in der Öffentlichkeit gefährden können;

d) Es liegen Umstände vor, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts des Gastes oder der Durchführung der Veranstaltung gesetzwidrig sind;

e) Das Zimmer oder der Veranstaltungsraum wird an Dritte untervermietet oder Dritten überlassen;

f) Über das Vermögen des Vertragspartners wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches wurde beantragt.

3) Im Falle eines Rücktritts des Hotels Haus am Hochwald aus einem der in den Ziffern 1) bis 2) genannten Gründe hat der Vertragspartner keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche.


§ 7 Haftung des Hotel Haus am Hochwald und Verjährung
1) Die Haftung des Hotels Haus am Hochwald ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit beruhen. In diesen beiden Fällen haftet das Hotel Haus am Hochwald auch für einfache Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt.

3) Wertgegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Kostbarkeiten usw.) sollten bei der Rezeption verwahrt werden. Hinsichtlich der bei der Rezeption verwahrten Wertgegenstände richtet sich die Haftung des Hotels Haus am Hochwald nach dem dann gesondert abzuschließenden Verwahrungsvertrag. In allen anderen Fällen haftet das Hotel Haus am Hochwald nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 bis 704 BGB). Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für eine Nacht, jedoch auf einen Betrag von höchstens Euro 3.500,00 beschränkt, wobei für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten der Haftungshöchstbetrag Euro 800 ist. Unterlässt der Vertragspartner eine unverzügliche Anzeige seines Verlustes oder der Zerstörung / Beschädigung seiner Sache gegenüber des Hotels Haus am Hochwald, so führt dies zu einem Verlust seines Ersatzanspruchs (§ 703 S. 1 BGB).

4) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Es handelt sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragspflicht des Hotels Haus am Hochwald. Für Schadensersatzansprüche gelten die vorstehenden Ausführungen zu Ziffer 1) und 2).

5) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Vertragspartners, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit beruhen, sechs Monate.

6) Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 1) bis 5) gelten zugunsten des Hotels Haus am Hochwald auch bei außervertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.

§ 8 Streitbeilegungsverfahren
1) Es wird gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

2) Das Hotel Haus am Hochwald ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels Haus am Hochwald, Langeliethstr. 14c, 38644 Goslar.

3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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